Testament

Mit einem Testament bestimmen Sie, wie Sie Ihren Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Schranken verteilen möchten und wie Ihr Engagement weiterleben soll. So können Sie mit einem Testament beispielsweise besonders nahestehende Menschen begünstigen oder eine Organisation unterstützen, deren Werte Sie teilen.

Ein Vermächtnis an den Tierschutzverein Romanshorn ist ein Zeichen Ihres Engagements und ein wertvolles Geschenk für alle Kleintiere

Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Formvorschriften zu beachten sind.

Unabhängig davon, ob Sie eine Person oder eine Organisation mit einem Vermächtnis oder durch Erbeinsetzung an ihrem Nachlass teilhaben lassen möchten, hat die Begünstigung mittels Testament oder Erbvertrag zu erfolgen. Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, eine Person oder eine Organisation in einem handgeschriebenen Testament zu berücksichtigen. Ein handgeschriebenes Testament können Sie jederzeit selber (d.h. ohne Mitwirkung eines Notars) verfassen, ändern oder aufheben.

Bei komplizierten Verhältnissen empfehlen wir Ihnen, sich durch einen Experten beraten zu lassen. Beabsichtigen Sie einen Erbvertrag abzuschliessen, so bedarf es der öffentlichen Beurkundung des Erbvertrages durch einen Notar.